Das neue Datenschutzgesetz

DSG

Das erste Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1992. Durch die technologischen Veränderungen der letzten Jahre war es nun wichtig, das DSG an die heutige Zeit anzupassen und es auch mit dem EU-Recht abzustimmen. Das revidierte DSG wurde in der Herbstsession 2020 vom Parlament genehmigt und tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Hier findest du den Link zur offiziellen Seite des Bundes und zum revidierten Datenschutzgesetz.

1. Wen betrifft das Datenschutzgesetz?

Im Datenschutzgesetz wird der Umgang mit personenbezogenen Daten (Name, E-Mail, Telefonnummer, Gesundheitsdaten usw.) geregelt. Das neue Datenschutzgesetz betrifft alle, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, einschliesslich Therapeuten und Softwareanbieter, die im Rahmen ihrer Arbeit und Dienstleistung Patientendaten erheben.

2. Muss ich als Therapeut etwas unternehmen?

Als Therapeut ist man verpflichtet sicherzustellen, dass der Umgang mit den Patientendaten in der eigenen Praxis dem Datenschutzgesetz entspricht. Zudem ist man angehalten, sich zu vergewissern, dass alle Programme, die zur Erhebung und Bearbeitung der Patientendaten eingesetzt werden, mit dem revidierten Datenschutzgesetz konform sind. Dafür stellen die Softwareanbieter eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, in der sie transparent beschreiben, wie sie mit den Daten umgehen.

Die Oda-KT hat auf ihrer Webseite sehr hilfreiche Informationen und Merkblätter für die Therapeuten zur Verfügung gestellt.

3. Ist Sanapp datenschutzkonform?

Die Praxissoftware Sanapp ist konform mit dem revidierten Datenschutzgesetz. Konkrete Informationen zur Bearbeitung und Speicherung der Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen werden.